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Folgende Access Keys sind verfügbar:

Allgemeine Bemerkung Nr. 20 des UNO-Kinderrechtsausschusses (2016) zu den Rechten von Jugendlichen unter 18

In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 20 wird Art. 1 der UNO-Kinderrechtskonvention zur Altersdefinition konkretisiert. Der Ausschuss hebt die besonderen Schutz-, Förder- und Teilhaberechte von Jugendlichen hervor – u.a. bei Bildung, Sexualität, Übergang zum Erwachsenenleben, politischer Beteiligung und Gesundheitsversorgung.

 

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Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

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